Digital Services Act: neue Rechte gegenüber Plattformen
Beitrag gelöscht, Konto gesperrt, Fake-Shop gemeldet und nichts passiert? Welche Rechte Ihnen der Digital Services Act gegenüber Plattformen und Onlinemarktplätzen gibt.
Der Digital Services Act, auf Deutsch Gesetz über digitale Dienste, gibt Ihnen erstmals EU-weit einheitliche Rechte gegenüber sozialen Netzwerken, Videoportalen, App-Stores und Onlinemarktplätzen. Sie können rechtswidrige Inhalte einfach melden, erfahren, warum ein Beitrag gelöscht oder ein Konto gesperrt wurde, und können sich dagegen wehren, ohne sofort vor Gericht ziehen zu müssen. Die Verordnung (EU) 2022/2065 gilt seit dem 17. Februar 2024 vollständig.
Der DSA gehört zu den Regeln, mit denen die EU Rechte im digitalen Alltag absichert. Wie er sich in die übrigen Bürgerrechte einfügt, zeigt die Übersicht Ihre Rechte als EU-Bürger. Hier steht, was Sie konkret tun können.
Für wen der DSA gilt
Die Verordnung unterscheidet nach Art und Größe des Dienstes. Je größer und einflussreicher ein Anbieter ist, desto mehr Pflichten hat er.
| Stufe | Beispiele | Wichtige Pflichten |
|---|---|---|
| Vermittlungsdienste | Internetzugang, Domain-Registrare | Kontaktstelle, verständliche Nutzungsbedingungen |
| Hosting-Dienste | Cloudspeicher, Webhosting | zusätzlich Meldeverfahren und Begründungspflicht |
| Onlineplattformen | soziale Netzwerke, Marktplätze, App-Stores | zusätzlich internes Beschwerdesystem, Streitbeilegung, Werbetransparenz, Schutz Minderjähriger |
| Sehr große Plattformen und Suchmaschinen | ab durchschnittlich 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU | zusätzlich Risikobewertung, unabhängige Prüfung, Empfehlungssystem ohne Profiling, Aufsicht durch die Kommission |
Für sehr große Plattformen ist die Europäische Kommission selbst zuständig. Für alle anderen Anbieter sind die nationalen Koordinatoren für digitale Dienste zuständig, in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Rechtswidrige Inhalte melden
Jeder Hosting-Dienst muss ein leicht zugängliches, elektronisches Meldeverfahren anbieten. Darüber können Sie Inhalte melden, die Sie für rechtswidrig halten, etwa Beleidigungen, Betrugsangebote, gefälschte Markenware oder Urheberrechtsverletzungen.
Eine Meldung sollte enthalten:
- die genaue Fundstelle, also den Link zum Inhalt
- eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist
- Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, außer bei bestimmten Straftaten gegen Kinder
- die Erklärung, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen richtig sind
Der Anbieter muss Ihnen den Eingang bestätigen, die Meldung zügig prüfen und Ihnen mitteilen, wie er entschieden hat und welche Rechtsbehelfe Sie haben. Meldungen sogenannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber, die der Koordinator für digitale Dienste anerkennt, werden vorrangig bearbeitet.
Wenn Ihr Beitrag gelöscht oder Ihr Konto gesperrt wird
Anspruch auf Begründung
Entfernt eine Plattform Ihren Inhalt, schränkt seine Sichtbarkeit ein, sperrt Ihr Konto oder stellt Zahlungen an Sie ein, muss sie Ihnen eine klare und spezifische Begründung geben. Daraus muss hervorgehen, welche Maßnahme getroffen wurde, auf welche Tatsachen sie sich stützt, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden und gegen welche Rechtsvorschrift oder welche Regel der Nutzungsbedingungen der Inhalt verstoßen soll. Die Plattform speichert die Begründungen außerdem anonymisiert in einer öffentlichen Datenbank der Kommission.
Interne Beschwerde
Gegen die Entscheidung können Sie sich kostenlos über das interne Beschwerdesystem der Plattform wehren. Diese Möglichkeit besteht mindestens sechs Monate nach der Entscheidung. Die Beschwerde muss von Menschen geprüft werden, nicht allein automatisiert. War die Maßnahme unberechtigt, muss die Plattform sie rückgängig machen.
Das gilt auch umgekehrt: Wenn Sie einen Inhalt gemeldet haben und die Plattform nichts unternimmt, können Sie sich gegen diese Entscheidung ebenfalls beschweren.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Hilft die interne Beschwerde nicht, können Sie eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. Die Koordinatoren für digitale Dienste lassen solche Stellen zu und veröffentlichen eine Liste. Für Sie ist das Verfahren kostenlos oder mit geringen Kosten verbunden. Die Plattform muss sich auf das Verfahren einlassen, an das Ergebnis gebunden ist sie aber nicht. Der Weg zu den Gerichten bleibt Ihnen jederzeit offen.
Beschwerde bei der Aufsicht
Verstößt ein Anbieter grundsätzlich gegen den DSA, etwa weil er gar kein Meldeverfahren anbietet oder Begründungen systematisch verweigert, können Sie sich beim Koordinator für digitale Dienste beschweren. In Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur Beschwerden über ein Online-Formular entgegen und leitet sie bei Bedarf an die zuständige Stelle im Sitzland des Anbieters weiter.
Schritt für Schritt bei einer Sperre
- Begründung der Plattform sichern, mit Screenshot und Datum.
- Prüfen, ob die Begründung die Rechtsvorschrift oder Regel nennt.
- Interne Beschwerde einlegen und sachlich darlegen, warum die Maßnahme falsch ist.
- Bei Ablehnung eine zertifizierte Streitbeilegungsstelle auswählen.
- Bei grundsätzlichen Verstößen Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.
- Bei hohem Schaden, etwa einem gesperrten Geschäftskonto, rechtlichen Rat einholen.
Typische Fälle aus dem Alltag
| Situation | Ihr Weg nach dem DSA |
|---|---|
| Beleidigender Kommentar über Sie | Meldung über das Meldeverfahren, bei Untätigkeit interne Beschwerde |
| Eigenes Video ohne nachvollziehbaren Grund entfernt | Begründung prüfen, interne Beschwerde, danach Streitbeilegungsstelle |
| Fake-Shop auf einem Marktplatz | Angebot melden, Händlerangaben prüfen, bei Schaden Anbieter und Polizei einschalten |
| Konto ohne Vorwarnung gesperrt | Begründung verlangen, Beschwerde einlegen, Daten über ein DSGVO-Auskunftsersuchen sichern |
Onlinemarktplätze: mehr Schutz beim Einkauf
Für Marktplätze, auf denen Verbraucher bei Händlern einkaufen, enthält der DSA eigene Regeln:
- Händler müssen sich ausweisen. Der Marktplatz muss Name, Anschrift, Kontaktdaten und Registereintrag gewerblicher Händler erfassen und auf Plausibilität prüfen, bevor sie verkaufen dürfen.
- Pflichtangaben im Angebot. Der Marktplatz muss seine Oberfläche so gestalten, dass Händler die nach EU-Recht vorgeschriebenen Informationen, etwa zur Produktsicherheit, angeben können.
- Information über illegale Produkte. Erfährt ein Marktplatz, dass ein illegales Produkt verkauft wurde, muss er die Käufer, deren Kontaktdaten er hat, informieren und sie auf Rechtsbehelfe hinweisen.
Ihre Ansprüche aus dem Kauf selbst, also Widerruf und Gewährleistung, richten sich weiter nach dem Verbraucherrecht. Was dort gilt, steht unter Verbraucherrechte in der EU.
Werbung, Empfehlungen und Gestaltung
Der DSA regelt auch, wie Plattformen Ihre Aufmerksamkeit lenken dürfen:
| Regel | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Werbekennzeichnung | Sie müssen erkennen können, dass es sich um Werbung handelt, wer sie bezahlt und warum sie Ihnen angezeigt wird |
| Keine Werbung mit sensiblen Daten | Profiling auf Grundlage von Gesundheit, Religion, politischer Meinung oder sexueller Orientierung ist für Werbung verboten |
| Schutz Minderjähriger | keine Werbung auf Basis von Profiling, wenn die Plattform weiß, dass der Nutzer minderjährig ist |
| Keine Dark Patterns | Oberflächen dürfen Sie nicht durch Tricks zu Entscheidungen drängen, etwa beim Kündigen |
| Empfehlungssysteme | Plattformen müssen die wichtigsten Kriterien offenlegen; sehr große Plattformen müssen eine Option ohne Profiling anbieten |
Die Datenschutzseite dieser Regeln überschneidet sich mit der DSGVO. Wenn Sie wissen möchten, welche Daten eine Plattform für Werbung über Sie gespeichert hat, hilft ein Auskunftsersuchen, wie es im Beitrag DSGVO für Bürger: Auskunft und Löschung durchsetzen beschrieben ist.
Was der DSA nicht regelt
Der DSA legt nicht fest, welche Inhalte verboten sind. Das bestimmen andere EU-Gesetze und das Recht der Mitgliedstaaten, etwa das Strafrecht. Er verpflichtet Plattformen auch nicht, alle Inhalte vorab zu überwachen. Eine allgemeine Überwachungspflicht ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung bleibt am Prinzip „Melden und Handeln“ ausgerichtet: Ein Anbieter haftet für fremde Inhalte erst, wenn er von ihnen Kenntnis hat und nicht zügig handelt.
Ebenfalls nicht im DSA geregelt sind der Wettbewerb zwischen großen Plattformen und deren Marktmacht. Dafür gibt es das Gesetz über digitale Märkte, den Digital Markets Act, der sich an sogenannte Torwächter richtet.
Sanktionen
Verstöße können teuer werden. Bei sehr großen Plattformen kann die Kommission Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Für andere Anbieter legen die Mitgliedstaaten die Sanktionen innerhalb der Grenzen der Verordnung fest. Nutzerinnen und Nutzer haben außerdem einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihnen durch einen Verstoß gegen den DSA ein Schaden entsteht.
Fragen und Antworten
- Gilt der Digital Services Act auch für kleine Websites?
- Teilweise. Der DSA gilt gestuft: Grundpflichten treffen alle Vermittlungsdienste, zusätzliche Pflichten Hosting-Dienste und Onlineplattformen. Die strengsten Regeln gelten für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit durchschnittlich mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU. Kleinst- und Kleinunternehmen sind von einigen Plattformpflichten ausgenommen.
- Muss eine Plattform jeden gemeldeten Beitrag löschen?
- Nein. Die Plattform muss Meldungen zügig, sorgfältig und objektiv prüfen und Ihnen ihre Entscheidung mitteilen. Ob ein Inhalt rechtswidrig ist, richtet sich nach EU-Recht und dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaates, nicht nach dem DSA selbst. Inhalte, die nur gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, kann die Plattform nach ihren eigenen Regeln behandeln.
- Was kostet die außergerichtliche Streitbeilegung?
- Für Nutzerinnen und Nutzer ist das Verfahren kostenlos oder nur mit einer geringen Gebühr verbunden. Gewinnen Sie, trägt die Plattform die Kosten und muss Ihnen angemessene Auslagen erstatten. Die Entscheidung der Stelle ist für die Plattform nicht bindend, der Gang zu Gericht bleibt beiden Seiten offen.
- Hat der DSA etwas mit der DSGVO zu tun?
- Beide Regelwerke ergänzen sich. Die DSGVO schützt Ihre personenbezogenen Daten, der DSA regelt, wie Plattformen mit Inhalten, Konten, Werbung und Händlern umgehen. Der DSA verbietet zum Beispiel Werbung, die auf Profiling mit besonders sensiblen Daten wie Gesundheit oder Religion beruht, und baut damit auf den Begriffen der DSGVO auf.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.