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Studieren und Ausbildung in Europa

Ein ganzes Studium in den Niederlanden, ein Erasmus-Semester in Spanien oder ein Praktikum während der Ausbildung: welche Rechte gelten und wie die Finanzierung klappt.

Kaum ein EU-Programm ist so bekannt wie Erasmus. Seit 1987 haben Millionen Studierende ein Semester oder ein Jahr an einer Hochschule in einem anderen europäischen Land verbracht. Doch das Programm ist nur ein Teil des Bildes. Die Grundlage ist ein Recht: Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger dürfen Sie in jedem Mitgliedstaat zu denselben Bedingungen lernen und studieren wie die Menschen, die dort zu Hause sind.

Ganzes Studium im Ausland

Wer ein komplettes Studium in einem anderen EU-Land aufnehmen will, bewirbt sich direkt bei der Hochschule oder über das zentrale Bewerbungssystem des Landes. Es gelten dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie für Einheimische, also etwa Notendurchschnitt, Aufnahmeprüfungen oder Sprachnachweise. Eine deutsche allgemeine Hochschulreife wird in der EU grundsätzlich als Zugangsberechtigung akzeptiert, einzelne Fächer können aber zusätzliche Anforderungen stellen.

Studiengebühren unterscheiden sich stark: Einige Länder verlangen an staatlichen Hochschulen keine oder nur geringe Gebühren, andere deutlich mehr. Entscheidend ist der Grundsatz der Gleichbehandlung. Sie zahlen, was einheimische Studierende zahlen, nicht den oft höheren Satz für Studierende aus Ländern außerhalb der EU.

Für ein Studium über drei Monate brauchen Sie im Gastland eine Krankenversicherung und genug Mittel für den Lebensunterhalt. Häufig genügt eine Erklärung, eine Mindestsumme schreibt das EU-Recht nicht vor. Was sonst beim Umzug zu erledigen ist, steht unter Umziehen und Wohnen in einem anderen EU-Land.

Auslandssemester mit Erasmus+

Erasmus+ ist das Programm der EU für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Für die Laufzeit von 2021 bis 2027 stehen rund 26 Milliarden Euro zur Verfügung. Für Studierende sind vor allem drei Formen interessant:

  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, meist ein oder zwei Semester.
  • Praktikum in einem Unternehmen oder einer Einrichtung im Ausland, auch direkt nach dem Abschluss.
  • Kurzzeitformate, bei denen eine kurze Präsenzphase im Ausland mit Onlinelernen kombiniert wird.

Wer mit Erasmus+ geht, zahlt an der Gasthochschule keine Studiengebühren, nur weiterhin die Beiträge an der Heimathochschule. Dazu kommt ein monatlicher Zuschuss, dessen Höhe von den Lebenshaltungskosten im Zielland abhängt. Ansprechpartner ist das International Office Ihrer Hochschule, in Deutschland betreut der DAAD als Nationale Agentur den Hochschulbereich.

Anerkennung: ECTS und Lernvereinbarung

Damit ein Auslandssemester das Studium nicht verlängert, schließen Sie vor der Abreise eine Lernvereinbarung, das Learning Agreement. Darin halten Heimat- und Gasthochschule fest, welche Kurse Sie belegen und wie sie angerechnet werden. Grundlage ist das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen, kurz ECTS. Ein Studienjahr umfasst in der Regel 60 ECTS-Punkte, ein Semester 30.

Wichtig: Ändert sich vor Ort der Stundenplan, passen Sie die Lernvereinbarung zeitnah an. Kurse, die in keiner Vereinbarung stehen, muss die Heimathochschule nicht automatisch anerkennen.

Ausbildung und Schule: Erasmus+ ist nicht nur für Studierende

Auch Auszubildende, Berufsschülerinnen und Berufsschüler können mit Erasmus+ Lernaufenthalte im Ausland machen, typischerweise ein Praktikum in einem Betrieb für einige Wochen. Die Zeit im Ausland kann nach dem Berufsbildungsgesetz Teil der Ausbildung sein. Beantragt werden die Mittel von Berufsschulen, Kammern oder Betrieben, in Deutschland bei der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung.

Lehrkräfte und Ausbildungspersonal können ebenfalls gefördert werden, etwa für Fortbildungen oder Hospitationen an Schulen im Ausland. Schulen schließen dafür oft Partnerschaften mit Einrichtungen in anderen EU-Ländern.

Finanzierung im Überblick

Quelle Wofür Hinweis
Erasmus+ Zuschuss Semester, Praktikum, Lernaufenthalt Höhe nach Zielland gestaffelt
Auslands-BAföG ganzes Studium oder Semester im EU-Ausland auch Zuschläge für Reise und Gebühren möglich
Stipendien z. B. von Stiftungen und Hochschulen eigene Bewerbung nötig
Nebenjob im Gastland Lebensunterhalt Arbeit ohne Arbeitserlaubnis erlaubt

Auslands-BAföG ist eine eigene Förderung mit eigenen Regeln. Sie kann auch Studierende erreichen, die im Inland keinen Anspruch hätten, weil im Ausland höhere Kosten anerkannt werden. Zuständig sind bestimmte BAföG-Ämter, die jeweils für einzelne Zielländer verantwortlich sind.

Krankenversicherung während des Aufenthalts

Wer gesetzlich versichert ist und nur vorübergehend zum Studium ins EU-Ausland geht, nutzt in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie deckt medizinisch notwendige Behandlungen zu den Bedingungen des Gastlandes. Ein Rücktransport nach Deutschland ist nicht abgedeckt, deshalb empfiehlt sich oft eine private Zusatzversicherung. Mehr zur Karte steht unter Reisen in der EU.

Nach dem Studium

Wer im Ausland bleiben oder später dort arbeiten möchte, profitiert von der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Welche Regeln für Sozialversicherung, Steuern und die Anerkennung von Berufen gelten, erklärt die Seite Arbeiten im EU-Ausland.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich im EU-Ausland höhere Studiengebühren zahlen als Einheimische?
Nein. Hochschulen dürfen EU-Bürger bei Zulassung und Gebühren nicht schlechter stellen als eigene Staatsangehörige. Wo Einheimische Gebühren zahlen, zahlen Sie dieselben. Höhere Gebühren für Studierende aus Drittstaaten sind dagegen in vielen Ländern üblich und erlaubt.
Kann ich auch während der Ausbildung mit Erasmus+ ins Ausland?
Ja. Erasmus+ fördert auch Auszubildende und Berufsschüler, zum Beispiel für ein Praktikum in einem Betrieb im EU-Ausland. Den Antrag stellt in der Regel die Berufsschule oder der Ausbildungsbetrieb, nicht der Azubi selbst. Fragen Sie dort nach, ob es bereits ein Projekt gibt.
Bekomme ich BAföG für ein Studium im Ausland?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Das Auslands-BAföG kann ein komplettes Studium in einem anderen EU-Staat oder der Schweiz fördern und auch einzelne Semester während eines Studiums in Deutschland. Dabei können Zuschläge für Reisekosten, Krankenversicherung und Studiengebühren hinzukommen. Zuständig ist je nach Zielland ein bestimmtes BAföG-Amt in Deutschland.
Wird mein Abschluss aus einem anderen EU-Land in Deutschland anerkannt?
Für ein weiteres Studium entscheidet die Hochschule über die Anerkennung, für reglementierte Berufe die zuständige Berufsbehörde. Dank des Bologna-Prozesses mit Bachelor, Master und ECTS-Punkten sind Studienabschlüsse aus der EU in der Praxis gut vergleichbar. Einen Automatismus für jeden Abschluss gibt es aber nicht.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.