Die 27 Mitgliedstaaten

EU-Erweiterung: Beitrittskandidaten und Beitrittsverfahren

Neun Kandidaten, ein potenzieller Kandidat und ein langer Weg: wie ein Land Mitglied der EU wird, was die Kopenhagener Kriterien verlangen und wo die Verhandlungen stehen.

Neun Länder haben derzeit den offiziellen Status eines EU-Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine. Kosovo hat einen Antrag gestellt und gilt als potenzieller Kandidat. Der Weg in die EU ist in Artikel 49 des EU-Vertrags geregelt und dauert in der Regel viele Jahre, weil das Kandidatenland das gesamte EU-Recht übernehmen und umfassende Reformen nachweisen muss.

Wie die EU von 6 auf 27 Mitglieder gewachsen ist und welche Länder heute dazugehören, zeigt die Seite Die 27 EU-Mitgliedstaaten im Überblick. Hier geht es um das Verfahren und den Stand bei den Kandidaten.

Wer Mitglied werden kann

Nach Artikel 49 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat einen Antrag stellen, der die Werte der Union achtet und sich für ihre Förderung einsetzt. Zu diesen Werten zählen nach Artikel 2 Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte.

Konkreter werden die Kopenhagener Kriterien, die der Europäische Rat 1993 festgelegt hat:

Kriterium Was verlangt wird
Politisch Stabile Institutionen als Garantie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
Wirtschaftlich Eine funktionierende Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standhält
Rechtlich Die Fähigkeit, die Pflichten der Mitgliedschaft zu übernehmen, also das gesamte EU-Recht einschließlich der Ziele von Wirtschafts- und Währungsunion

Dazu kommt eine Voraussetzung auf Seiten der EU: Sie muss in der Lage sein, neue Mitglieder aufzunehmen, ohne ihre Handlungsfähigkeit zu verlieren. Deshalb wird parallel zur Erweiterung immer auch über Reformen der EU selbst diskutiert, etwa über Mehrheitsentscheidungen und die Größe der Institutionen.

Das Verfahren in sieben Schritten

  1. Antrag. Das Land richtet seinen Antrag an den Rat der EU. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente werden unterrichtet.
  2. Stellungnahme der Kommission. Die Europäische Kommission prüft, wie weit das Land die Kriterien erfüllt, und gibt eine Stellungnahme ab.
  3. Kandidatenstatus. Die Mitgliedstaaten entscheiden einstimmig, ob das Land Kandidat wird. Die politische Entscheidung fällt meist auf einem Gipfel des Europäischen Rates.
  4. Verhandlungsrahmen. Der Rat legt einstimmig fest, nach welchen Regeln verhandelt wird. Die Verhandlungen beginnen formell mit einer ersten Regierungskonferenz.
  5. Verhandlungen. Verhandelt wird über 33 Fachkapitel des EU-Rechts, etwa Wettbewerb, Landwirtschaft, Umwelt oder Justiz und Grundrechte. Seit 2020 sind die Kapitel in sechs thematische Cluster gebündelt. Für jedes Kapitel legt die EU Bedingungen fest, und jedes Kapitel wird einstimmig eröffnet und vorläufig geschlossen.
  6. Beitrittsvertrag. Sind alle Kapitel abgeschlossen, wird ein Beitrittsvertrag ausgearbeitet. Das Europäische Parlament muss mit der Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen, der Rat einstimmig.
  7. Ratifikation und Beitritt. Alle Mitgliedstaaten und das Kandidatenland ratifizieren den Vertrag nach ihren Verfassungsregeln, teils mit Volksabstimmung. Danach tritt das Land zum vereinbarten Datum bei.

Eine besondere Rolle spielt das Cluster „Grundlagen“ mit Rechtsstaatlichkeit, Justiz, Grundrechten und öffentlicher Verwaltung. Es wird als erstes eröffnet und als letztes geschlossen. Rückschritte in diesen Bereichen können die gesamten Verhandlungen bremsen. Welche Aufgaben Rat der EU und Europäischer Rat dabei jeweils haben, erklärt der Beitrag Rat der EU und Europäischer Rat: der Unterschied.

Wer im Verfahren was entscheidet

Institution Rolle
Europäische Kommission Prüft den Antrag, schreibt jährliche Fortschrittsberichte, schlägt die Eröffnung und Schließung von Kapiteln vor und führt die Verhandlungen praktisch
Rat der EU Entscheidet einstimmig über Verhandlungsrahmen, Eröffnung und vorläufige Schließung von Kapiteln und am Ende über den Beitrittsvertrag
Europäischer Rat Gibt die politische Richtung vor, etwa beim Kandidatenstatus
Europäisches Parlament Nimmt Stellung zu den Fortschrittsberichten und muss dem Beitrittsvertrag zustimmen
Nationale Parlamente Ratifizieren den Beitrittsvertrag, in einigen Ländern sind Volksabstimmungen möglich

Wo die Kandidaten stehen

Die Lage ändert sich laufend. Die Kommission bewertet jedes Jahr im Herbst in ihrem Erweiterungspaket die Fortschritte jedes Landes. Grob lässt sich der Stand so beschreiben:

Land Kandidat seit Stand der Verhandlungen
Montenegro 2010 Verhandlungen seit 2012, am weitesten fortgeschritten, bereits zahlreiche Kapitel vorläufig geschlossen
Albanien 2014 Verhandlungen seit 2022, alle Cluster eröffnet, erste Kapitel geschlossen
Serbien 2012 Verhandlungen seit 2014, seit Jahren nur geringe Fortschritte
Nordmazedonien 2005 Verhandlungen 2022 formell eröffnet, weitere Schritte an eine Verfassungsänderung geknüpft
Ukraine 2022 Verhandlungen formell eröffnet, nach längerer Blockade 2026 erste Cluster geöffnet
Moldau 2022 Verhandlungen formell eröffnet, parallel zur Ukraine 2026 erste Cluster geöffnet
Bosnien und Herzegowina 2022 Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Verhandlungen 2024, Beginn an Reformen geknüpft
Georgien 2023 Beitrittsprozess wegen der politischen Entwicklung im Land faktisch angehalten
Türkei 1999 Verhandlungen seit 2005, seit Jahren auf Eis
Kosovo potenzieller Kandidat Antrag 2022 gestellt, Kandidatenstatus noch nicht gewährt

Montenegro hat erklärt, die Verhandlungen bis Ende 2026 abschließen zu wollen, Albanien strebt einen Abschluss bis 2027 an. Ob diese Ziele erreicht werden, hängt von weiteren Reformen und von der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten ab. Selbst nach Abschluss der Verhandlungen dauert die Ratifikation des Beitrittsvertrags in allen Mitgliedstaaten erfahrungsgemäß rund ein bis zwei Jahre.

Was ein Beitritt für Bürger bedeutet

Mit dem Beitritt werden die Bürger des neuen Landes Unionsbürger. Sie können an der Europawahl teilnehmen, sich auf die Grundfreiheiten berufen und haben Anspruch auf konsularischen Schutz durch andere EU-Staaten. Einige Rechte kommen aber oft erst später:

  • Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bei den Erweiterungen 2004, 2007 und 2013 durften die bisherigen Mitglieder ihren Arbeitsmarkt für bis zu sieben Jahre beschränken.
  • Schengen. Die Abschaffung der Grenzkontrollen setzt eine eigene Prüfung und einen einstimmigen Ratsbeschluss voraus. Bulgarien und Rumänien warteten darauf bis 2025.
  • Euro. Neue Mitglieder verpflichten sich zum Euro, führen ihn aber erst ein, wenn sie die Konvergenzkriterien erfüllen. Welche Länder heute mit dem Euro bezahlen, zeigt der Beitrag Euro-Länder: wer mit dem Euro bezahlt und wer nicht.

Für die bisherigen Mitglieder verändert sich die Zusammensetzung der Institutionen. Jedes neue Land stellt ein Mitglied der Kommission, erhält Sitze im Europäischen Parlament und eine Stimme im Rat. Wie die Institutionen zusammenwirken, erklärt die Übersicht So funktioniert die EU.

Heranführung vor dem Beitritt

Schon vor dem Beitritt unterstützt die EU die Kandidaten finanziell und technisch, vor allem über das Instrument für Heranführungshilfe. Für den Westbalkan und die Ukraine gibt es zusätzliche Programme, die Investitionen an Reformen knüpfen. Diskutiert wird zudem eine schrittweise Integration, bei der Kandidaten schon vor dem Beitritt an einzelnen Politikbereichen oder am Binnenmarkt teilnehmen könnten. Feste Beschlüsse über ein solches Modell gibt es bisher nicht.

Wie Sie den Stand selbst verfolgen

Die verlässlichsten Quellen sind die jährlichen Länderberichte der Kommission und die Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates. Dort steht, welche Kapitel eröffnet oder geschlossen wurden und welche Bedingungen noch offen sind. Meldungen über angestrebte Beitrittsjahre sollten Sie dagegen vorsichtig lesen: Sie geben meist Ziele der Regierungen wieder, nicht verbindliche Termine der EU.

Austritt als Gegenstück

Seit dem Vertrag von Lissabon regelt Artikel 50 EU-Vertrag auch den umgekehrten Weg, den Austritt. Bisher hat ihn nur das Vereinigte Königreich genutzt, das die EU am 31. Januar 2020 verlassen hat. Ein ausgetretenes Land könnte später erneut einen Antrag nach Artikel 49 stellen und müsste dann das normale Verfahren durchlaufen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wie lange dauert ein EU-Beitritt?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt vor allem von den Reformen im Kandidatenland ab. Bei der großen Erweiterung 2004 lagen zwischen Antrag und Beitritt meist acht bis zehn Jahre. Kroatien stellte 2003 seinen Antrag und trat 2013 bei. Mit einigen heutigen Kandidaten wird seit mehr als einem Jahrzehnt verhandelt, ohne dass ein Abschluss in Sicht ist.
Kann ein einzelner Mitgliedstaat einen Beitritt verhindern?
Ja. Fast alle wichtigen Schritte, vom Kandidatenstatus über die Eröffnung von Verhandlungskapiteln bis zum Beitrittsvertrag, erfordern Einstimmigkeit im Rat. Zudem muss jeder Mitgliedstaat den Beitrittsvertrag ratifizieren, in manchen Ländern ist auch eine Volksabstimmung möglich. Einzelne Staaten haben Verhandlungen deshalb immer wieder über längere Zeit blockiert.
Gilt für neue Mitglieder sofort die volle Freizügigkeit?
Nicht unbedingt. Bei früheren Erweiterungen konnten die bisherigen Mitgliedstaaten den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt für Bürger der neuen Länder für eine Übergangszeit von bis zu sieben Jahren beschränken. Auch der Euro und der Schengen-Raum kommen nicht automatisch mit dem Beitritt, sondern erst, wenn das Land die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt.
Was ist der Unterschied zwischen EU-Beitritt und Europarat?
Der Europarat ist eine eigene internationale Organisation mit Sitz in Straßburg, die sich vor allem um Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kümmert. Fast alle europäischen Staaten sind Mitglied, darunter alle EU-Kandidaten. Eine Mitgliedschaft im Europarat ist keine Vorstufe zum EU-Beitritt und begründet keine Rechte im Binnenmarkt.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.