Reisen in der EU

Roaming in der EU: was beim Telefonieren und Surfen gilt

Telefonieren, SMS und mobile Daten zum Inlandspreis: wo das gilt, wo nicht und wie Sie Kostenfallen auf Fähren, im Flugzeug und an der Grenze vermeiden.

Mit einem deutschen Handyvertrag zahlen Sie auf Reisen in der EU nichts extra: Anrufe, SMS und mobile Daten werden so abgerechnet wie zu Hause, Ihre Inklusivminuten und Ihr Datenvolumen gelten weiter. Dieses Prinzip „Roam like at home“ gilt seit dem 15. Juni 2017 und ist durch die Verordnung (EU) 2022/612 bis zum 30. Juni 2032 festgeschrieben. Kosten drohen vor allem in Ländern außerhalb der Regelung, auf Schiffen und in Flugzeugen und wenn Sie dauerhaft im Ausland leben.

Weitere Rechte für Urlaub und Dienstreise innerhalb der EU fasst die Seite Reisen in der EU zusammen.

Wo Roaming zum Inlandspreis gilt

Region Roam like at home?
alle 27 EU-Mitgliedstaaten ja
Island, Liechtenstein, Norwegen ja, über den Europäischen Wirtschaftsraum
Ukraine und Moldau ja, seit 1. Januar 2026
Gebiete in äußerster Randlage wie Kanaren, Madeira, Azoren, französische Überseedepartements ja, sie gehören zur EU
Schweiz nein, nur wenn Ihr Tarif es einschließt
Vereinigtes Königreich nein, seit dem Brexit nur freiwillig je nach Anbieter
Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt nein, Tarif prüfen
Türkei, Westbalkan-Staaten nein, Tarif prüfen
Schiffe und Flugzeuge mit Satellitennetz nein

Gerade bei Kleinstaaten und Nicht-EU-Ländern in Europa lohnt ein Blick in die Ländertabelle Ihres Anbieters. Viele Tarife fassen eine „Ländergruppe 1“ oder „EU-Zone“ zusammen, die über die gesetzliche Pflicht hinausgehen kann, aber nicht muss. Für Reisen nach Großbritannien finden Sie weitere Hinweise im Beitrag Nach dem Brexit: Reisen und Arbeiten in Großbritannien.

Was genau zum Inlandspreis abgerechnet wird

Im EU-Ausland gelten für Sie die Bedingungen Ihres Tarifs. Das umfasst:

  • Anrufe innerhalb des Reiselandes, nach Deutschland und in andere EU-Länder,
  • eingehende Anrufe, die seit 2017 kostenlos sind,
  • SMS zu den gleichen Bedingungen wie im Inland,
  • mobile Daten aus Ihrem Inklusivvolumen.

Die Verordnung von 2022 verlangt außerdem, dass Sie im Ausland dieselbe Netzqualität bekommen wie zu Hause, soweit diese vor Ort verfügbar ist. Wer in Deutschland 5G nutzt, darf im Ausland nicht ohne Grund auf ein langsameres Netz gedrosselt werden. Bei der Einreise erhalten Sie eine SMS mit Hinweisen zu Tarif und Notruf. Der Notruf 112 ist überall in der EU kostenlos erreichbar.

Die Fair-Use-Regel

Roam like at home ist für vorübergehende Reisen gedacht, nicht für dauerhaftes Leben im Ausland mit einer deutschen SIM-Karte. Deshalb erlaubt das EU-Recht den Anbietern eine Fair-Use-Regelung.

Wann Ihr Anbieter nachfragen darf

Anbieter dürfen bei Vertragsschluss einen Nachweis verlangen, dass Sie eine stabile Verbindung zu Deutschland haben, etwa Wohnsitz, Arbeit oder Studium. Außerdem dürfen sie die Nutzung über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten beobachten. Wenn Sie in dieser Zeit überwiegend im Ausland waren und dort auch überwiegend telefoniert und gesurft haben, darf der Anbieter Sie warnen.

Was nach einer Warnung passiert

Nach der Warnung haben Sie 14 Tage Zeit, Ihr Nutzungsverhalten zu ändern. Ändert sich nichts, darf der Anbieter Aufschläge berechnen. Diese Aufschläge sind gesetzlich begrenzt, und zwar an die Großhandelsentgelte gekoppelt, die die Netzbetreiber einander berechnen. Sie sind deutlich niedriger als die Roamingpreise vor 2017.

Für wen das relevant ist: vor allem für Menschen, die längere Zeit im EU-Ausland leben, Saisonarbeit leisten, als Grenzgänger pendeln oder überwintern. Wer dauerhaft in einem anderen Land wohnt, fährt mit einem Vertrag vor Ort meist besser.

Begrenztes Datenvolumen bei günstigen Tarifen

Bei Tarifen mit sehr viel Datenvolumen zu einem niedrigen Preis darf der Anbieter das im Ausland nutzbare Volumen begrenzen. Die Grenze wird nach einer gesetzlichen Formel aus dem Tarifpreis berechnet. Ihr Anbieter muss Sie darüber informieren, meist steht der Wert in den Tarifdetails. Über die Grenze hinaus fallen geringe, ebenfalls gedeckelte Aufschläge an.

Kostenfallen und wie Sie sie vermeiden

Auf Fähren, Kreuzfahrtschiffen und im Flugzeug

Auf See und in der Luft verbindet sich Ihr Handy oft mit einem Satellitennetz an Bord. Solche Netze fallen nicht unter die EU-Roamingregeln, die Preise können sehr hoch sein. Die Verordnung verpflichtet die Anbieter zwar, Sie über diese Gefahr zu informieren und Schutzmechanismen gegen unbeabsichtigte Verbindungen vorzusehen. Sicherer ist es trotzdem, an Bord den Flugmodus zu nutzen oder die mobilen Daten auszuschalten, bis Sie wieder ein Landnetz haben. WLAN an Bord ist ein separates Angebot mit eigenen Preisen.

In Grenznähe

An der Grenze zur Schweiz, etwa am Bodensee, oder in Grenzregionen zu anderen Nicht-EU-Ländern kann sich Ihr Handy unbemerkt in ein ausländisches Netz einbuchen, obwohl Sie noch in Deutschland sind. Wählen Sie in solchen Gegenden in den Einstellungen das Netz manuell aus oder deaktivieren Sie Datenroaming.

Sonderrufnummern und Mehrwertdienste

Service-Hotlines, kostenpflichtige Auskunftsnummern und Mehrwertdienste im Ausland können mehr kosten als normale Anrufe. Anbieter müssen Sie über solche Kosten informieren. Auch kostenlose Nummern im Ausland sind von unterwegs nicht immer kostenlos.

Prepaid-Karten und Zweitkarten

Auch Prepaid-Tarife deutscher Anbieter fallen unter die Roamingregeln. Bei sehr günstigen Prepaid-Angeboten kann jedoch die Datenobergrenze im Ausland greifen. Eine Zweitkarte oder eine eSIM eines ausländischen Anbieters ist nur dann sinnvoll, wenn Sie länger vor Ort sind oder in ein Land außerhalb der Regelung reisen.

Die richtigen Einstellungen am Smartphone

Damit mobile Daten im EU-Ausland überhaupt funktionieren, muss in den Einstellungen Ihres Telefons die Option Datenroaming eingeschaltet sein. Das ist kein Kostenrisiko, solange Sie sich in der Roamingzone bewegen. Außerhalb davon, auf Schiffen oder in Grenznähe zu Nicht-EU-Ländern schalten Sie die Option besser aus.

Telefonieren über WLAN im Ausland rechnen Anbieter unterschiedlich ab, die Bedingungen stehen in Ihren Tarifdetails. Nutzen Sie eine Dual-SIM oder eine zusätzliche eSIM, sollten Sie vor der Reise festlegen, über welche Karte mobile Daten laufen. Sonst kann sich das Telefon über einen Tarif verbinden, für den andere Preise gelten.

Häufige Irrtümer

  • „Im Ausland gilt nur ein Teil meines Volumens.“ Bei den meisten Tarifen stimmt das nicht. Nur bei sehr günstigen Tarifen mit viel Datenvolumen darf der Anbieter eine eigene Grenze für das EU-Ausland setzen.
  • „Eingehende Anrufe kosten im Ausland.“ Innerhalb der Roamingzone nicht mehr, sie sind seit 2017 kostenlos.
  • „Europa ist gleich EU-Zone.“ Die Schweiz, das Vereinigte Königreich und mehrere Kleinstaaten liegen in Europa, gehören aber nicht verpflichtend zur Regelung.
  • „Roaming zum Inlandspreis gilt auch für Anrufe aus Deutschland ins Ausland.“ Nein, das sind Auslandsgespräche aus dem Inland, für die eigene Preise gelten.
  • „Mit einer deutschen SIM kann ich dauerhaft im Ausland leben.“ Auf Dauer greift die Fair-Use-Regel, dann sind Aufschläge zulässig.

Checkliste vor der Reise

  • In der App oder den Tarifdetails prüfen, ob das Reiseland zur EU-Zone Ihres Tarifs gehört.
  • Bei Reisen in die Schweiz, nach Großbritannien oder in Kleinstaaten die Preise für dieses Land nachsehen.
  • Datenroaming-Einstellung kennen und auf Fähren und im Flugzeug den Flugmodus nutzen.
  • In Grenzregionen manuelle Netzwahl einstellen.
  • Bei sehr günstigen Tarifen mit viel Volumen die Datengrenze für das EU-Ausland nachsehen.
  • Bei einem Aufenthalt von mehreren Monaten über einen Vertrag vor Ort nachdenken.

Wenn trotzdem eine hohe Rechnung kommt

Prüfen Sie zuerst die Einzelverbindungen: Wann und in welchem Netz sind die Kosten entstanden? Liegt ein Fehler vor, widersprechen Sie schriftlich beim Anbieter. Hilft das nicht, können Sie sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden oder ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation beantragen. Bei Problemen mit einem Anbieter aus einem anderen EU-Land unterstützt das Europäische Verbraucherzentrum. Weitere Rechte beim Einkaufen und bei Verträgen erklärt die Seite Verbraucherrechte in der EU.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Kostet Roaming in der Schweiz extra?
Die Schweiz ist nicht an die EU-Roamingverordnung gebunden. Ob und zu welchem Preis Sie dort telefonieren und surfen, hängt von Ihrem Tarif ab. Manche deutschen Anbieter schließen die Schweiz freiwillig ein, andere berechnen eigene Preise. Prüfen Sie das vor der Reise in Ihren Tarifdetails oder in der App Ihres Anbieters.
Gilt Roam like at home auch in Großbritannien?
Seit dem Brexit nicht mehr verpflichtend. Viele deutsche Anbieter behandeln das Vereinigte Königreich in ihren Tarifen derzeit trotzdem wie ein EU-Land, ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Die Bedingungen können sich ändern, ein Blick in den Tarif vor der Reise ist deshalb wichtig.
Darf mein Anbieter mein Datenvolumen im Ausland begrenzen?
Bei Tarifen mit unbegrenztem oder sehr großem und günstigem Datenvolumen darf der Anbieter für die Nutzung im EU-Ausland eine Obergrenze festlegen. Diese ist nach einer festen Formel aus Tarifpreis und Großhandelsentgelt zu berechnen und muss Ihnen vorher mitgeteilt werden. Bei den meisten normalen Tarifen gilt Ihr volles Inklusivvolumen auch im Ausland.
Was kostet ein Anruf von Deutschland ins EU-Ausland?
Das ist kein Roaming, sondern ein Auslandsgespräch aus dem Inland. Dafür gelten nicht die Inklusivminuten der Roamingregeln, sondern die Preise Ihres Tarifs. Die EU hat für solche Anrufe und SMS eigene Preisobergrenzen festgelegt. Viele Tarife enthalten Optionen für Gespräche ins EU-Ausland.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.