EU-Institutionen

EU-Kommission: wer sie stellt und was sie entscheidet

27 Mitglieder, ein Initiativrecht und die Rolle als Hüterin der Verträge: wie die Kommission ins Amt kommt und wo sie selbst entscheidet.

Die Europäische Kommission ist die Exekutive der EU. Sie besteht aus 27 Mitgliedern, je eines aus jedem Mitgliedstaat, und wird von einer Präsidentin geführt, derzeit Ursula von der Leyen in ihrer zweiten Amtszeit seit Dezember 2024. Die Kommission schlägt fast alle EU-Gesetze vor, sorgt für ihre Umsetzung und kann Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof verklagen, wenn sie EU-Recht nicht einhalten. In einigen Bereichen, etwa im Wettbewerbsrecht, entscheidet sie sogar selbst mit unmittelbarer Wirkung für Unternehmen.

Wie die Kommission mit Parlament, Rat und Gerichtshof zusammenwirkt, zeigt die Übersicht So funktioniert die EU. Hier geht es darum, wer die Kommission stellt und welche Macht sie tatsächlich hat.

Wer in der Kommission sitzt

Das Kollegium der Kommissionsmitglieder umfasst die Präsidentin, die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, die zugleich Vizepräsidentin ist, sowie weitere Exekutiv-Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und die übrigen Kommissionsmitglieder. Jedes Mitglied verantwortet ein Fachgebiet, etwa Handel, Klima, Binnenmarkt oder Gesundheit.

Wichtig ist der Grundsatz der Unabhängigkeit: Die Kommissare kommen zwar aus den Mitgliedstaaten, vertreten aber nicht deren Interessen. Sie dürfen von keiner Regierung Weisungen annehmen. Der Rat der EU ist der Ort, an dem die Regierungen ihre Interessen einbringen, die Kommission soll das gemeinsame europäische Interesse im Blick haben.

Hinter dem Kollegium steht eine Verwaltung mit Generaldirektionen, die ungefähr den Ministerien eines Staates entsprechen, sowie Dienststellen und Exekutivagenturen. Ihr Hauptsitz ist Brüssel, weitere Dienststellen sitzen in Luxemburg. In jedem Mitgliedstaat unterhält die Kommission eine Vertretung, in Deutschland in Berlin mit Regionalvertretungen in Bonn und München.

Wie die Kommission ins Amt kommt

Die Bildung einer neuen Kommission folgt nach jeder Europawahl einem festen Ablauf:

  1. Vorschlag der Präsidentin. Der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs, schlägt mit qualifizierter Mehrheit eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. Er muss dabei das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen.
  2. Wahl durch das Parlament. Das Europäische Parlament wählt die Präsidentin mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Bei 720 Abgeordneten sind das 361 Stimmen.
  3. Benennung der Kommissare. Die Mitgliedstaaten schlagen je eine Person vor. Die gewählte Präsidentin verteilt die Zuständigkeiten.
  4. Anhörungen. Jede Kandidatin und jeder Kandidat muss sich in einer öffentlichen Anhörung den zuständigen Ausschüssen des Parlaments stellen. Immer wieder wurden dabei Kandidaten zurückgezogen und durch andere ersetzt.
  5. Zustimmung zum Kollegium. Das Parlament stimmt über die gesamte Kommission ab, nicht über einzelne Mitglieder. Danach ernennt der Europäische Rat die Kommission formell.

Für die laufende Amtszeit wurde Ursula von der Leyen im Juli 2024 vom Parlament wiedergewählt. Das Kollegium erhielt Ende November 2024 die Zustimmung des Parlaments und trat am 1. Dezember 2024 sein Amt an. Die Amtszeit endet regulär 2029.

Was die Kommission tut

Gesetze vorschlagen

Das wichtigste Recht der Kommission ist das Initiativrecht: In den meisten Bereichen kann nur sie einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Parlament, Rat und eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative können sie zwar auffordern, tätig zu werden, den Text formuliert aber die Kommission. Sie kann einen Vorschlag auch zurückziehen, solange der Rat noch nicht entschieden hat. Wie es nach dem Vorschlag weitergeht, erklärt der Beitrag Wie entsteht ein EU-Gesetz?.

Ihre Pläne legt die Kommission jedes Jahr in einem Arbeitsprogramm offen. Es zeigt, welche Gesetzesvorschläge im kommenden Jahr zu erwarten sind und welche älteren Vorschläge sie zurückziehen will.

Recht umsetzen und konkretisieren

Viele EU-Gesetze ermächtigen die Kommission, Details festzulegen, etwa technische Normen, Grenzwerte oder Formulare. Diese delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte machen einen großen Teil der EU-Regeln aus, die im Alltag wirken.

Hüterin der Verträge

Die Kommission überwacht, ob die Mitgliedstaaten das EU-Recht richtig anwenden und Richtlinien rechtzeitig umsetzen. Stellt sie einen Verstoß fest, läuft ein Vertragsverletzungsverfahren in Stufen ab:

Stufe Was passiert
Aufforderungsschreiben Der Mitgliedstaat wird über den Verdacht informiert und kann Stellung nehmen.
Begründete Stellungnahme Die Kommission fordert förmlich auf, den Verstoß innerhalb einer Frist zu beenden.
Klage beim Gerichtshof Bleibt der Staat untätig, kann die Kommission ihn verklagen.
Zweites Urteil und Sanktionen Setzt der Staat ein Urteil nicht um, kann der Gerichtshof Zwangsgelder oder Pauschalbeträge verhängen.

Die meisten Verfahren enden, bevor es zu einer Klage kommt, weil der Mitgliedstaat sein Recht anpasst. Anstöße kommen oft aus Beschwerden von Bürgern und Unternehmen.

Wettbewerb und Beihilfen

Im Wettbewerbsrecht hat die Kommission eigene Entscheidungsbefugnisse. Sie kann Kartelle mit Geldbußen belegen, den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen ahnden und große Unternehmenszusammenschlüsse prüfen und untersagen. Außerdem muss sie staatliche Beihilfen der Mitgliedstaaten an Unternehmen in vielen Fällen genehmigen. Gegen ihre Entscheidungen können die Betroffenen vor den EU-Gerichten klagen.

Haushalt und Förderprogramme

Die Kommission schlägt den jährlichen Haushalt vor und führt ihn aus, nachdem Parlament und Rat ihn beschlossen haben. Ein großer Teil der Mittel wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwaltet, etwa in der Agrar- und der Regionalpolitik. Andere Programme wie Erasmus+ oder die Forschungsförderung verwaltet sie direkt oder über ihre Agenturen.

Vertretung nach außen

In der Handelspolitik verhandelt die Kommission im Auftrag des Rates Abkommen mit anderen Staaten. Auch in internationalen Organisationen tritt sie in vielen Bereichen für die EU auf. Die Außen- und Sicherheitspolitik dagegen bleibt weitgehend Sache der Mitgliedstaaten, koordiniert durch die Hohe Vertreterin.

Wie die Kommission entscheidet

Die Kommission arbeitet nach dem Kollegialprinzip: Entscheidungen trifft das gesamte Kollegium, und alle Mitglieder tragen sie gemeinsam. Formal reicht die Mehrheit der Mitglieder, in der Praxis wird meist im Konsens entschieden. Viele Routineentscheidungen werden in schriftlichen Verfahren oder durch Ermächtigung einzelner Mitglieder getroffen. Die Präsidentin hat eine starke Stellung: Sie legt die Leitlinien fest, verteilt die Zuständigkeiten und kann einzelne Mitglieder zum Rücktritt auffordern.

Kontrolle der Kommission

Die Kommission ist dem Europäischen Parlament verantwortlich. Es kann ihr Fragen stellen, Untersuchungsausschüsse einsetzen, ihr die Entlastung für den Haushalt verweigern und ihr mit Zweidrittelmehrheit das Misstrauen aussprechen. Ihre Rechtsakte können vor dem Gerichtshof der EU angefochten werden. Der Europäische Rechnungshof prüft die Finanzen, die Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung.

Transparenz und Lobbyarbeit

Weil die Kommission Gesetze entwirft, versuchen Verbände, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen früh Einfluss zu nehmen. Dafür gibt es Regeln. Kommissionsmitglieder, ihre Kabinette und die Leitungen der Generaldirektionen treffen sich grundsätzlich nur mit Organisationen, die im gemeinsamen Transparenzregister von Parlament, Rat und Kommission eingetragen sind. Die Treffen werden mit Datum, Teilnehmern und Thema online veröffentlicht. Im Register stehen auch Angaben zu Zielen, Budget und Personal der Interessenvertreter.

Wer Dokumente der Kommission einsehen möchte, kann einen Antrag auf Zugang stellen. Das Recht steht allen Unionsbürgern und Personen mit Wohnsitz in der EU zu. Wird der Zugang verweigert, können Sie sich an die Europäische Bürgerbeauftragte wenden oder vor dem Gericht der EU klagen.

Kommission, Rat, Europäischer Rat: nicht verwechseln

Weil die Namen ähnlich klingen, hilft eine einfache Merkregel: Die Kommission ist die Verwaltung und der Motor der Gesetzgebung, der Rat der EU ist die Versammlung der Fachminister und Mitgesetzgeber, der Europäische Rat ist der Gipfel der Staats- und Regierungschefs, der die politische Richtung vorgibt. Die Kommissionspräsidentin nimmt an den Gipfeln teil, hat dort aber kein Stimmrecht.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Vertreten die Kommissare die Interessen ihres Heimatlandes?
Nein. Die Mitglieder der Kommission werden zwar von ihren Regierungen vorgeschlagen, sind aber laut EU-Vertrag in ihrer Tätigkeit völlig unabhängig. Sie dürfen keine Weisungen von Regierungen annehmen und sind dem allgemeinen Interesse der Union verpflichtet. Die Interessen der Mitgliedstaaten vertritt der Rat der EU.
Wie lange ist die Amtszeit der Kommission?
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und ist an die Wahlperiode des Europäischen Parlaments gekoppelt. Nach jeder Europawahl wird eine neue Kommission gebildet. Die aktuelle Kommission ist seit dem 1. Dezember 2024 im Amt, ihre Amtszeit endet regulär 2029.
Kann die Kommission abgesetzt werden?
Das Europäische Parlament kann der Kommission mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die zugleich die Mehrheit seiner Mitglieder umfasst, das Misstrauen aussprechen. Dann muss das gesamte Kollegium zurücktreten. Einzelne Mitglieder kann die Präsidentin selbst zum Rücktritt auffordern.
Kann ich mich bei der Kommission über einen Mitgliedstaat beschweren?
Ja. Wenn Sie meinen, dass Deutschland oder ein anderer Mitgliedstaat EU-Recht verletzt, können Sie kostenlos eine Beschwerde bei der Kommission einreichen, etwa über das Online-Formular. Die Kommission entscheidet selbst, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Einen individuellen Schadensersatz erhalten Sie dadurch nicht, dafür sind nationale Gerichte zuständig.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.