Konto im EU-Ausland eröffnen: Ihr Recht auf ein Basiskonto
Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Konto mit Grundfunktionen. Was das umfasst, wann eine Bank Nein sagen darf und wie Sie vorgehen.
Jede Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat Anspruch auf ein Basiskonto bei einer Bank in dem Land, in dem sie das Konto eröffnen möchte. So schreibt es die Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU vor. Der Anspruch gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit, Einkommen und Schufa-Eintrag, auch für Menschen ohne festen Wohnsitz und für Asylsuchende. Eine Bank darf nur aus wenigen gesetzlich festgelegten Gründen ablehnen.
Die Übersichtsseite Geld in der EU erklärt das Basiskonto kurz im Zusammenhang mit Euro, SEPA und Kredit. Hier geht es um die Praxis: was das Konto leisten muss, welche Unterlagen Sie brauchen und was Sie tun, wenn eine Bank Nein sagt.
Was ein Basiskonto leisten muss
Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit Grundfunktionen. Es muss mindestens Folgendes ermöglichen:
| Funktion | Was enthalten ist |
|---|---|
| Einzahlung | Geld auf das Konto einzahlen, auch bar |
| Auszahlung | Bargeld am Schalter oder Automaten abheben |
| Überweisungen | Überweisungen und Daueraufträge, auch online |
| Lastschriften | Abbuchungen durch Vermieter, Versorger oder Versicherungen |
| Kartenzahlung | Eine Zahlungskarte, in der Regel eine Debitkarte, für Zahlungen im Geschäft und online |
Die Funktionen müssen im selben Umfang verfügbar sein wie für andere Kunden der Bank, also auch im Onlinebanking. Ein Basiskonto ist grundsätzlich ein Guthabenkonto ohne Dispokredit. Es kann aber in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden, wenn das nationale Recht das vorsieht, wie in Deutschland.
Wer Anspruch hat
Anspruch hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU. Dazu gehören:
- EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, arbeiten oder studieren,
- Menschen ohne festen Wohnsitz, etwa Wohnungslose,
- Asylsuchende und Menschen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können,
- Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt.
Der Anspruch richtet sich gegen Banken, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten. Die Mitgliedstaaten dürfen den Anspruch an ein echtes Interesse an einem Konto im jeweiligen Land knüpfen, wobei dieser Nachweis nicht zu aufwendig sein darf. Wer im Land wohnt, arbeitet oder studiert, erfüllt das in aller Regel.
Wann eine Bank ablehnen darf
Die Ablehnungsgründe sind abschließend geregelt. In Deutschland nennt das Zahlungskontengesetz insbesondere diese Fälle:
- Sie haben bereits ein Zahlungskonto bei einer Bank in Deutschland, das Sie für die Grundfunktionen nutzen können.
- Die Eröffnung würde gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verstoßen, etwa weil sich Ihre Identität nicht feststellen lässt.
- Sie wurden wegen einer vorsätzlichen Straftat zum Nachteil der Bank, ihrer Mitarbeiter oder Kunden verurteilt.
- Die Bank hat Ihnen in den letzten Jahren schon einmal ein Basiskonto berechtigt gekündigt.
Eine Ablehnung muss die Bank Ihnen schriftlich oder in Textform mitteilen, kostenlos und in der Regel mit Begründung. Sie muss Sie außerdem auf Ihre Möglichkeiten hinweisen, sich zu beschweren. Für die Entscheidung hat die Bank in Deutschland höchstens zehn Geschäftstage nach Eingang des vollständigen Antrags Zeit.
Eine schlechte Bonität, ein negativer Schufa-Eintrag oder ein geringes Einkommen sind keine Ablehnungsgründe.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Banken müssen Ihre Identität nach dem Geldwäscherecht prüfen. Üblich sind:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Für Geflüchtete akzeptieren deutsche Banken auch bestimmte Aufenthaltsdokumente.
- Angaben zur Adresse. Ein Nachweis wie eine Meldebestätigung wird häufig erfragt, ist für den Anspruch aber keine zwingende Voraussetzung.
- Steuerliche Identifikationsnummer. Banken müssen Ihren steuerlichen Wohnsitz erfassen. Im Ausland ist dafür oft die nationale Steuernummer nötig, die Sie bei der Steuerbehörde des Landes beantragen.
- Antragsformular. In Deutschland gibt es ein einheitliches Antragsformular für das Basiskonto, das die Bank bereithalten muss.
Im EU-Ausland können zusätzliche Nachweise verlangt werden, etwa ein Arbeitsvertrag oder eine Immatrikulationsbescheinigung als Beleg für Ihre Verbindung zum Land. Planen Sie dafür beim Umzug etwas Zeit ein. Welche Schritte sonst anstehen, zeigt die Checkliste für den Umzug in ein anderes EU-Land.
Typische Stolpersteine im EU-Ausland
| Problem | Hintergrund | Was hilft |
|---|---|---|
| Bank verlangt eine Steuernummer des Landes | Banken müssen den steuerlichen Wohnsitz erfassen | Nummer frühzeitig bei der Steuerbehörde beantragen, in manchen Ländern auch über ein Konsulat |
| Kein Mietvertrag, keine Meldebestätigung | Viele Banken fragen nach einem Adressnachweis | Nach anderen Nachweisen fragen, etwa Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers, und auf den Anspruch ohne festen Wohnsitz hinweisen |
| Vertragsunterlagen nur in der Landessprache | Banken müssen nicht in Ihrer Sprache beraten | Unterlagen vorab übersetzen lassen oder eine sprachkundige Begleitung mitnehmen |
| Filiale verweist auf ein teures Kontomodell | Basiskonto wird nicht aktiv beworben | Ausdrücklich nach dem Basiskonto fragen und schriftlich beantragen |
| Bank verlangt persönliches Erscheinen | Identitätsprüfung nach dem Geldwäscherecht | Termin vereinbaren oder nach Videoidentifizierung fragen, falls das Land sie zulässt |
Viele dieser Hürden sind keine zulässigen Ablehnungsgründe, sondern praktische Anforderungen. Wer sie kennt und die Unterlagen vorbereitet hat, kommt meist ohne Streit zum Konto.
Was tun bei einer Ablehnung?
- Begründung verlangen. Prüfen Sie, ob einer der gesetzlichen Gründe tatsächlich vorliegt.
- Bei der Bank beschweren. Jede Bank muss ein Beschwerdeverfahren haben. Verweisen Sie auf Ihren Anspruch aus dem Zahlungskontengesetz beziehungsweise der Richtlinie 2014/92/EU.
- Schlichtung nutzen. Für Streit mit Banken gibt es in Deutschland Schlichtungsstellen, etwa bei der Bundesbank und bei den Bankenverbänden. Das Verfahren ist für Verbraucher in der Regel kostenlos.
- Verwaltungsverfahren bei der BaFin. In Deutschland können Sie bei der BaFin ein Verfahren beantragen. Die Behörde kann die Bank verpflichten, das Basiskonto zu eröffnen.
Im EU-Ausland gibt es vergleichbare Beschwerde- und Schlichtungsstellen, oft bei der Finanzaufsicht oder der Zentralbank des Landes.
Kündigung des Basiskontos
Auch bei der Kündigung ist die Bank eingeschränkt. Sie darf ein Basiskonto nur aus bestimmten Gründen kündigen, zum Beispiel wenn das Konto über einen langen Zeitraum nicht genutzt wurde, wenn Sie es vorsätzlich für illegale Zwecke verwendet haben oder wenn Sie bei der Eröffnung falsche Angaben gemacht haben. Die Kündigung muss sie begründen.
Konto beim Umzug mitnehmen
Ziehen Sie in ein anderes EU-Land, haben Sie zwei Möglichkeiten, die sich oft kombinieren lassen:
- Deutsches Konto behalten. Dank SEPA können Sie Gehalt, Miete und Lastschriften in Euro auch über ein deutsches Konto abwickeln. Niemand darf ein Konto wegen einer ausländischen IBAN ablehnen. Mehr dazu im Beitrag SEPA- und Echtzeitüberweisung in Europa.
- Konto im neuen Land eröffnen. Die Zahlungskontenrichtlinie verpflichtet Ihre bisherige Bank, Sie beim Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat zu unterstützen. Auf Ihren Wunsch stellt sie eine Liste Ihrer Daueraufträge und Lastschriften bereit, überträgt das Guthaben auf das neue Konto und schließt das alte Konto.
In Ländern ohne Euro ist ein Konto in Landeswährung meist praktischer, weil sonst bei jeder Zahlung Umrechnungskosten anfallen können.
Vergleichbare Gebühren
Die Zahlungskontenrichtlinie sorgt auch für mehr Transparenz. Banken müssen vor Vertragsschluss eine standardisierte Entgeltinformation aushändigen und einmal im Jahr eine Aufstellung aller gezahlten Entgelte liefern. Dabei verwenden sie einheitliche Begriffe für die wichtigsten Dienste. So lassen sich Konten innerhalb eines Landes leichter vergleichen, bevor Sie sich entscheiden. Jeder Mitgliedstaat muss außerdem dafür sorgen, dass es mindestens eine kostenlose, unabhängige Vergleichswebsite für Kontoentgelte gibt. In Deutschland sind dafür zertifizierte Vergleichswebsites vorgesehen. Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf die monatliche Grundgebühr, sondern auch auf Entgelte für Karte, Bargeldabhebung und beleghafte Überweisungen, weil diese beim Basiskonto schnell den größten Teil der Kosten ausmachen können.
Fragen und Antworten
- Brauche ich für ein Konto im EU-Ausland eine Adresse in diesem Land?
- Für das Recht auf ein Basiskonto ist ein fester Wohnsitz keine Voraussetzung, auch Menschen ohne Wohnung haben Anspruch. In der Praxis verlangen Banken aber für die Identitätsprüfung nach dem Geldwäscherecht Angaben zu Ihrer Person und oft eine Adresse. Wer gerade umzieht, kann häufig die neue Adresse oder vorerst die Heimatadresse angeben. Fragen Sie bei der Bank nach, welche Nachweise sie akzeptiert.
- Darf ich mehrere Basiskonten haben?
- Eine Bank in Deutschland darf ein Basiskonto ablehnen, wenn Sie bereits ein Zahlungskonto bei einer Bank in Deutschland haben, das Sie für die Grundfunktionen nutzen können. Ein Konto in Ihrem Herkunftsland schließt ein Basiskonto im neuen Wohnland dagegen nicht aus. Viele Menschen behalten beim Umzug ihr deutsches Konto und eröffnen zusätzlich eines vor Ort.
- Kann ich ein Basiskonto überziehen?
- Ein Basiskonto ist grundsätzlich ein Guthabenkonto. Eine Überziehungsmöglichkeit muss die Bank nicht anbieten. Die Zahlungskontenrichtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten nur, kleine Puffer für Ausnahmefälle zuzulassen. Wer einen Dispokredit möchte, braucht ein reguläres Girokonto und eine Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Was kostet ein Basiskonto?
- Einen festen Preis schreibt das EU-Recht nicht vor. Die Entgelte müssen angemessen sein, wobei unter anderem das übliche Preisniveau im jeweiligen Land und das Nutzerverhalten berücksichtigt werden. Einige Mitgliedstaaten schreiben ein kostenloses Basiskonto für bestimmte Personengruppen vor. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof Basiskonten beanstandet, die deutlich teurer waren als vergleichbare Girokonten.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.