EU-Mikrofinanzierung: Programme für Kleinstunternehmen im Überblick
Kleine Kredite für Gründerinnen, Selbstständige und Sozialunternehmen: wie die EU-Förderung über Banken und Mikrofinanzinstitute funktioniert und wie Sie an einen Mikrokredit kommen.
Die EU fördert Mikrokredite für Gründerinnen, Selbstständige und Kleinstunternehmen nicht mit eigenen Darlehen, sondern über Partner: Der Europäische Investitionsfonds übernimmt für Banken, Förderinstitute und Mikrofinanzinstitute einen Teil des Ausfallrisikos oder stellt ihnen Kapital bereit. Diese Institute vergeben damit mehr kleine Kredite, oft mit geringeren Anforderungen an Sicherheiten und häufig mit Beratung. Seit 2021 läuft die Förderung vor allem über das Programm InvestEU, ergänzt durch den Europäischen Sozialfonds Plus.
Die Seite Geld in der EU erwähnt die Mikrofinanzierung kurz. Hier erfahren Sie, wie das System funktioniert, wer davon profitiert und wie Sie an einen Mikrokredit kommen. Wir vermitteln keine Kredite und nennen keine Anbieter.
Was ein Mikrokredit ist
Ein Mikrokredit ist ein kleines Darlehen für eine unternehmerische Tätigkeit. Er richtet sich an Menschen, die bei einer Bank nur schwer einen Kredit bekommen: Gründerinnen ohne Sicherheiten, Selbstständige mit kurzer Geschäftshistorie, Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, oder Unternehmer mit Migrationsgeschichte, denen eine Bonitätshistorie im Land fehlt.
Eine einheitliche gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. In den EU-Garantieprogrammen unter InvestEU sind Mikrokredite in vielen Vereinbarungen auf bis zu 50.000 Euro je Kreditnehmer begrenzt, frühere Programme setzten die Grenze bei 25.000 Euro. In der Praxis liegen viele Mikrokredite deutlich darunter.
Wer als Kleinstunternehmen gilt
Die EU verwendet eine einheitliche Definition aus der Empfehlung 2003/361/EG:
| Größenklasse | Beschäftigte | Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme |
|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | weniger als 10 | höchstens 2 Mio. Euro |
| Kleines Unternehmen | weniger als 50 | höchstens 10 Mio. Euro |
| Mittleres Unternehmen | weniger als 250 | Umsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro |
Mikrofinanzierung im Sinne der EU-Programme richtet sich an Kleinstunternehmen, an Einzelpersonen, die sich selbstständig machen wollen, und an Sozialunternehmen.
Wie die EU-Förderung funktioniert
Das Prinzip lässt sich in drei Schritten beschreiben:
- Die EU stellt Mittel bereit. Aus dem EU-Haushalt fließen Mittel in eine Garantie, die InvestEU absichert. Ein Teil des Programms ist ausdrücklich für Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen vorgesehen.
- Der Europäische Investitionsfonds schließt Vereinbarungen. Der EIF, eine Tochter der Europäischen Investitionsbank, wählt Finanzintermediäre aus und schließt mit ihnen Garantie- oder Finanzierungsverträge. Er übernimmt damit einen Teil der Verluste, falls Kredite ausfallen.
- Das Institut vergibt die Kredite. Bank, Förderinstitut oder Mikrofinanzinstitut prüft Ihren Antrag nach eigenen Regeln und vergibt den Kredit. Durch die Garantie kann es Kunden finanzieren, die es sonst ablehnen würde, oder auf Sicherheiten verzichten.
Die EU unterstützt Mikrofinanzierung seit vielen Jahren über aufeinanderfolgende Programme. Bis 2020 lief sie vor allem über das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), seither über InvestEU und den Europäischen Sozialfonds Plus. Viele Länder fördern Mikrokredite zusätzlich mit eigenen Programmen oder mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus, die sie selbst verwalten.
Was die Förderung für Sie bedeutet
Für Kreditnehmer hat eine EU-Garantie praktische Folgen:
- Weniger Sicherheiten. Weil das Institut einen Teil des Risikos abgeben kann, verlangt es oft weniger oder keine dinglichen Sicherheiten.
- Zugang trotz kurzer Geschichte. Auch Gründungen ohne Bilanzen oder mit wenig Eigenkapital haben eine Chance.
- Beratung und Begleitung. Viele Mikrofinanzinstitute verbinden den Kredit mit Gründungsberatung, Coaching oder Schulungen zu Buchhaltung und Finanzplanung. Bei Sozialunternehmen gehört das oft fest dazu.
- Verhaltensregeln. Für Mikrokreditgeber hat die EU einen Europäischen Verhaltenskodex für die Vergabe von Mikrokrediten entwickelt. Er enthält Standards etwa zu Transparenz, Kundenschutz und Vermeidung von Überschuldung. Institute in EU-Programmen müssen ihn in der Regel anwenden.
Die Zinsen legt das Institut fest. Eine Garantie senkt das Risiko, macht einen Mikrokredit aber nicht automatisch billig. Kleine Kredite verursachen pro Euro höhere Bearbeitungskosten, was sich im Zins niederschlagen kann.
So finden Sie einen Mikrokredit
- Vorhaben klären. Erstellen Sie einen Geschäftsplan mit Finanzbedarf, Umsatzplanung und Liquiditätsplan. Ohne ihn bekommen Sie in der Regel keinen Kredit.
- Beratung nutzen. Gründungsberatungen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, kommunaler Wirtschaftsförderungen und von Gründungszentren helfen beim Plan und kennen die Angebote in Ihrer Region.
- Förderdatenbanken prüfen. In Deutschland bündelt die Förderdatenbank des Bundes Programme von Bund, Ländern und EU. Die Förderbanken der Länder und die KfW bieten eigene Gründungskredite an.
- EU-geförderte Institute suchen. Der Europäische Investitionsfonds veröffentlicht, mit welchen Instituten er in welchem Land zusammenarbeitet. Über das Portal der EU für den Zugang zu Finanzierungen auf „Your Europe Business“ finden Sie ebenfalls Banken und Fonds, die mit EU-Unterstützung arbeiten.
- Angebote vergleichen. Vergleichen Sie effektiven Jahreszins, Bearbeitungsgebühren, Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufzeit, geforderte Sicherheiten und die Begleitung nach der Auszahlung.
Unterlagen für den Antrag
Welche Unterlagen ein Institut verlangt, ist unterschiedlich. Häufig gefragt sind:
- Geschäftsplan mit Beschreibung der Idee, des Marktes, der Kundschaft und der Wettbewerber,
- Finanzplan mit Investitions-, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mindestens zwei bis drei Jahre,
- Liquiditätsplan, der zeigt, dass die Raten auch in schwachen Monaten bezahlt werden können,
- Lebenslauf mit Qualifikationen und Branchenerfahrung,
- Nachweise wie Gewerbeanmeldung, Angebote für geplante Anschaffungen oder bei bestehenden Betrieben Steuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen,
- Selbstauskunft zu privaten Einnahmen, Ausgaben und bestehenden Krediten.
Viele Mikrofinanzinstitute führen außerdem ein ausführliches Gespräch, in dem es weniger um Sicherheiten als um Ihre Person, Ihre Erfahrung und die Tragfähigkeit des Vorhabens geht. Bei einigen Programmen wird der Kredit in Stufen vergeben: Ein erster kleiner Betrag wird ausgezahlt, ein weiterer folgt, wenn die Raten pünktlich gezahlt wurden.
Rechtlicher Rahmen für Kreditnehmer
Mikrokredite für eine unternehmerische Tätigkeit sind grundsätzlich keine Verbraucherkredite. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie mit Widerrufsrecht und standardisierten Informationen gilt dann nicht. Das deutsche Recht macht für Existenzgründer eine wichtige Ausnahme: Wer ein Darlehen für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit aufnimmt, wird bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze wie ein Verbraucher behandelt. Was Verbraucherkredite ausmacht, erklärt der Beitrag Verbraucherkredit-Richtlinie: was Kreditnehmer in der EU schützt.
Wichtig ist auch die Abgrenzung zu Zuschüssen: Ein Mikrokredit muss vollständig mit Zinsen zurückgezahlt werden, auch wenn das Vorhaben scheitert. Prüfen Sie deshalb parallel, ob Zuschüsse infrage kommen, etwa Gründungszuschüsse der Arbeitsagentur für Menschen aus der Arbeitslosigkeit oder Beratungsförderung des Bundes und der Länder. Solche nationalen Hilfen lassen sich oft mit einem Mikrokredit kombinieren.
Achten Sie besonders auf Bürgschaften: Manche Institute verlangen statt Sicherheiten eine Bürgschaft aus dem privaten Umfeld. Wer bürgt, haftet im Ernstfall mit eigenem Vermögen.
Wann ein Mikrokredit passt und wann nicht
| Passt eher | Passt eher nicht |
|---|---|
| Gründung mit überschaubarem Kapitalbedarf, etwa für Ausstattung, Wareneinkauf oder Fahrzeug | Großer Investitionsbedarf, der deutlich über die Programmgrenzen hinausgeht |
| Fehlende Sicherheiten oder kurze Geschäftshistorie | Laufende Verluste ohne klaren Plan, wie sie enden |
| Wunsch nach Beratung und Begleitung | Private Ausgaben oder die Ablösung privater Schulden |
| Tragfähiger Plan mit realistischen Einnahmen | Finanzierung, die nur durch neue Kredite zurückgezahlt werden kann |
Für Vereine, Kommunen und gemeinnützige Projekte sind Mikrokredite in der Regel nicht das passende Instrument. Für sie gibt es Zuschussprogramme, die im Beitrag EU-Förderprogramme für Vereine und Kommunen beschrieben sind.
Fragen und Antworten
- Kann ich einen Mikrokredit direkt bei der EU beantragen?
- Nein. Weder die Europäische Kommission noch der Europäische Investitionsfonds vergeben Kredite an einzelne Unternehmen oder Gründer. Sie arbeiten über Finanzintermediäre wie Banken, Förderbanken oder Mikrofinanzinstitute. Bei diesen stellen Sie den Antrag, und diese entscheiden auch über die Bewilligung.
- Woran erkenne ich, dass ein Kredit EU-gefördert ist?
- Finanzinstitute, die eine EU-Garantie nutzen, müssen ihre Kunden in der Regel darauf hinweisen, etwa im Kreditvertrag oder in den Unterlagen. Fragen Sie im Zweifel direkt nach, ob das Angebot durch eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds unterstützt wird. Eine Übersicht der beteiligten Institute je Land veröffentlicht der Fonds auf seiner Website.
- Gilt für einen Mikrokredit das Widerrufsrecht wie bei Verbraucherkrediten?
- Kredite für eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit sind grundsätzlich keine Verbraucherkredite, das Widerrufsrecht gilt dann nicht. In Deutschland werden Existenzgründer bei Darlehen bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze aber wie Verbraucher behandelt, solange sie das Darlehen für die Aufnahme ihrer Tätigkeit nutzen. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
- Ist ein Mikrokredit günstiger als ein normaler Bankkredit?
- Nicht unbedingt. Mikrokredite sind oft leichter zu bekommen, weil weniger Sicherheiten verlangt werden, die Zinsen können aber höher liegen als bei einem klassischen Bankkredit, weil die Bearbeitung kleiner Beträge aufwendig ist. Entscheidend sind der effektive Jahreszins, alle Gebühren und die Konditionen im Vergleich mit anderen Förderangeboten.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.