Studieren in Europa

Auslandssemester in Europa finanzieren: alle Geldquellen im Überblick

Erasmus-Zuschuss, Auslands-BAföG, Stipendien und Nebenjob: welche Quellen sich kombinieren lassen, welche Kosten Sie einplanen sollten und wann Sie Anträge stellen müssen.

Ein Auslandssemester in Europa lässt sich fast immer aus mehreren Quellen zusammensetzen: Erasmus-Zuschuss, Auslands-BAföG, Stipendien und eigene Mittel. Der Erasmus-Zuschuss ist nach Zielländern gestaffelt und deckt einen Teil der Mehrkosten. Auslands-BAföG bekommen auch viele, die in Deutschland kein BAföG erhalten. Entscheidend ist, die Anträge früh zu stellen. Wie das Programm selbst funktioniert, erklärt der Ratgeber Erasmus+ für Studierende, Azubis und Lehrkräfte.

Erst die Kosten, dann die Finanzierung

Bevor Sie Anträge stellen, lohnt ein ehrlicher Kostenplan. Die Lebenshaltungskosten unterscheiden sich innerhalb Europas stark, vor allem bei der Miete. Rechnen Sie mit einmaligen und laufenden Posten.

Kostenposten Einmalig oder laufend Worauf achten
Anreise und Rückreise einmalig Früh buchen, Bahn oder Bus können bei Erasmus+ zusätzlich gefördert werden
Kaution und erste Miete einmalig Kaution oft eine bis drei Monatsmieten, kommt erst nach dem Aufenthalt zurück
Miete laufend Wohnheim der Gasthochschule frühzeitig anfragen
Lebensmittel, Nahverkehr, Telefon laufend Roaming kostet in der EU nichts extra, ein lokaler Tarif kann trotzdem günstiger sein
Studienmaterial, Sprachkurs einmalig oder laufend Teils über die Gasthochschule kostenlos
Versicherungen laufend Auslandskranken-, Haftpflicht- und gegebenenfalls Unfallversicherung
Doppelte Miete zu Hause laufend Untervermietung mit Erlaubnis des Vermieters prüfen

Legen Sie für die ersten Wochen einen Puffer an. Erasmus-Zuschüsse werden meist in Raten ausgezahlt, die erste oft erst nach Ankunft und Unterschrift aller Dokumente.

Quelle 1: der Erasmus-Zuschuss

Wer über eine Erasmus-Partnerschaft seiner Hochschule ins Ausland geht, erhält für ein Studium einen monatlichen Zuschuss, der nach den Lebenshaltungskosten im Zielland gestaffelt ist. Die Sätze für das jeweilige Förderjahr veröffentlichen der DAAD und die Hochschulen. Hinzu kommt ein monatlicher Aufschlag, zuletzt 250 Euro, für Studierende mit geringeren Chancen, zum Beispiel mit Kind oder mit Behinderung, sowie Zusatzleistungen für umweltfreundliche Anreise. Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen.

Wie viele Monate Ihre Hochschule fördert, hängt von ihrem Budget ab. Manche begrenzen die Förderung auf eine bestimmte Zahl von Monaten pro Semester und führen die übrige Zeit als Aufenthalt ohne Zuschuss. Fragen Sie im International Office nach dem genauen Betrag.

Quelle 2: Auslands-BAföG

Auslands-BAföG ist der wichtigste und am häufigsten unterschätzte Baustein. Es gibt drei gute Gründe, einen Antrag zu stellen, auch wenn Sie bisher kein BAföG bekommen:

  1. Höherer Bedarf. Zum normalen Bedarf kommen Zuschläge hinzu, etwa eine Reisekostenpauschale für Hin- und Rückreise und ein Zuschlag zur Krankenversicherung. Für Aufenthalte außerhalb der EU und der Schweiz gibt es zusätzlich länderbezogene Auslandszuschläge.
  2. Studiengebühren. Fallen an der Gasthochschule Gebühren an, etwa bei einem Aufenthalt außerhalb von Erasmus+, können sie für höchstens ein Jahr bis zu 5.600 Euro als Zuschuss übernommen werden.
  3. Anderer Einkommensvergleich. Weil der Bedarf höher ist, kann trotz Elterneinkommen ein Anspruch entstehen, der im Inland nicht besteht.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständiges Amt für Ihr Zielland heraussuchen, nicht das Amt Ihrer Hochschule
  • Antrag mindestens sechs Monate vor Beginn stellen, auch wenn die Zulassung noch fehlt
  • Formblatt 6 für die Ausbildung im Ausland beilegen
  • Nachweise zur Zulassung, Dauer des Aufenthalts und gegebenenfalls Studiengebühren nachreichen
  • Erasmus-Zuschuss und Stipendien angeben, sie werden teilweise angerechnet

Der Grundbedarf beim Auslands-BAföG wird wie im Inland zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt, bestimmte Zuschläge teils als voller Zuschuss. Die genauen Beträge legt die BAföG-Auslandszuschlagsverordnung fest.

Quelle 3: Stipendien

Neben Erasmus+ gibt es weitere Förderungen, die sich teils kombinieren lassen:

  • Hochschulinterne Programme. Viele Hochschulen vergeben eigene Reise- oder Auslandsstipendien, teils aus DAAD-Mitteln für Aufenthalte außerhalb von Erasmus+.
  • DAAD-Stipendien für Studium, Praktikum oder Forschung im Ausland, mit Bewerbungsfristen oft ein Jahr im Voraus. Die Stipendiendatenbank des DAAD zeigt passende Programme.
  • Begabtenförderungswerke. Wer bereits ein Stipendium eines der großen Förderwerke erhält, kann für den Auslandsaufenthalt meist Zusatzleistungen beantragen.
  • Deutschlandstipendium. Es läuft in der Regel auch während eines Auslandssemesters weiter, wenn Sie eingeschrieben bleiben. Klären Sie das mit Ihrer Hochschule.
  • Stiftungen und Vereine mit regionalem oder fachlichem Bezug, oft mit kleineren Beträgen und weniger Konkurrenz.

Stipendien werden auf BAföG teilweise angerechnet. Geben Sie alle Förderungen in jedem Antrag an.

Quelle 4: Familie, Kindergeld und eigenes Geld

Das Kindergeld läuft in der Regel weiter, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Eltern sind außerdem weiterhin unterhaltspflichtig, wenn Sie Ihr Studium zielstrebig verfolgen.

Ein Nebenjob im Gastland ist erlaubt, denn als EU-Bürger brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis. Es gilt dort das jeweilige Arbeits- und Steuerrecht. Wer für einen deutschen Arbeitgeber remote weiterarbeitet, sollte vorher klären, welches Land für Sozialversicherung und Steuern zuständig ist, denn das kann durch den Aufenthalt wechseln.

Als letzte Möglichkeit gibt es staatliche Studienfinanzierungen auf Darlehensbasis, etwa den Bildungskredit des Bundes für fortgeschrittene Studierende. Ein Darlehen sollte nur die Lücke schließen, die nach allen Zuschüssen bleibt. Was beim Thema Kredite in der EU allgemein gilt, steht unter Geld und Finanzen in der EU.

Sonderfall: ganzes Studium im EU-Ausland

Wer nicht nur ein Semester, sondern das ganze Studium in einem anderen EU-Land oder in der Schweiz absolvieren möchte, kann ebenfalls BAföG erhalten, und zwar bis zum Abschluss. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie Ihren ständigen Wohnsitz bisher in Deutschland hatten und die Hochschule einer deutschen Hochschule gleichwertig ist. Zuständig ist auch hier das Amt für das jeweilige Zielland.

Bei den Studiengebühren hilft das EU-Recht: Öffentliche Hochschulen dürfen EU-Bürger nicht schlechter stellen als eigene Staatsangehörige. Sie zahlen also dieselben Gebühren wie Einheimische, und wo Einheimische nichts zahlen, zahlen auch Sie nichts. Ein Anspruch auf Studienbeihilfen des Gastlandes besteht dagegen oft erst nach einer gewissen Aufenthaltsdauer. Einen Überblick über Zulassung, Anerkennung und Gebühren gibt die Seite Studieren und Ausbildung in Europa.

Zeitplan: wann Sie was beantragen

Zeit vor Abreise Aufgabe
12 bis 18 Monate Stipendienfristen prüfen, besonders DAAD und Förderwerke
9 bis 12 Monate Erasmus-Bewerbung bei der Hochschule
6 Monate Auslands-BAföG beim zuständigen Amt beantragen
3 bis 4 Monate Unterkunft suchen, Versicherungen klären, Untervermietung regeln
1 Monat Erasmus-Grant-Agreement unterschreiben, Konto und Zahlungsmittel prüfen

Spartipps, die wirklich etwas bringen

Wohnheimplatz der Gasthochschule. Er ist oft günstiger als der freie Markt und vermeidet Vermittlungsgebühren.

Zimmer zu Hause untervermieten. Mit Erlaubnis des Vermieters fällt die doppelte Miete weg.

Gebührenfrei bezahlen. Innerhalb der Eurozone kosten Kartenzahlung und Überweisung in Euro nicht mehr als im Inland. Außerhalb des Euroraums lohnt ein Blick auf Fremdwährungsgebühren der eigenen Karte.

Studierendenrabatte. Mit dem Studierendenausweis der Gasthochschule gibt es oft Ermäßigungen im Nahverkehr, in Museen und in der Mensa.

Semesterbeitrag zu Hause prüfen. Sie bleiben an der Heimathochschule eingeschrieben und zahlen dort weiter den Semesterbeitrag. Manche Hochschulen erstatten bei einem Auslandssemester den Anteil für das Semesterticket. Fragen Sie beim Studierendensekretariat oder beim Studierendenwerk nach.

Krankenversicherung nicht doppelt zahlen. Gesetzlich Versicherte nutzen in der EU die Europäische Krankenversicherungskarte. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung deckt Lücken wie den Rücktransport. Vergleichen Sie, ob ein Angebot speziell für Studierende im Ausland günstiger ist als ein Tarif, den Sie ohnehin haben.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Bekomme ich Auslands-BAföG, auch wenn ich in Deutschland kein BAföG erhalte?
Das ist gut möglich. Beim Auslands-BAföG wird ein höherer Bedarf angesetzt, etwa durch Zuschläge für Reisekosten, Krankenversicherung und gegebenenfalls Studiengebühren. Dadurch kann ein Anspruch entstehen, auch wenn das Einkommen der Eltern für Inlands-BAföG zu hoch ist. Ein Antrag lohnt sich deshalb oft.
Wo stelle ich den Antrag auf Auslands-BAföG?
Nicht beim BAföG-Amt Ihrer Hochschule, sondern bei dem Amt, das für Ihr Zielland zuständig ist. Jedes Land ist einem bestimmten Amt in Deutschland zugeordnet. Die Liste finden Sie auf der offiziellen BAföG-Website. Stellen Sie den Antrag möglichst sechs Monate vor Beginn, weil die Bearbeitung dauert.
Bekommen meine Eltern weiter Kindergeld, während ich im Ausland studiere?
In der Regel ja, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, also etwa Ihr Zimmer bei den Eltern bleibt und Sie in den Semesterferien zurückkehren. Bei längeren Aufenthalten oder einem kompletten Studium im Ausland prüft die Familienkasse den Einzelfall.
Darf ich im Ausland neben dem Studium arbeiten?
Ja. Als EU-Bürger dürfen Sie in jedem Mitgliedstaat ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Es gelten das Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht des Gastlandes. Prüfen Sie aber, ob ein Nebenjob mit Ihrem Studienplan vereinbar ist und ob Einkommen auf BAföG oder Stipendium angerechnet wird.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.