Erasmus+ für Studierende, Auszubildende und Lehrkräfte
Nicht nur fürs Auslandssemester: welche Formate Erasmus+ für Studium, Ausbildung und Schule bietet, was der Zuschuss abdeckt und wie Sie sich bewerben.
Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte in Studium, Ausbildung, Schule und Weiterbildung. Studierende bekommen für ein Semester an einer Partnerhochschule einen monatlichen Zuschuss, zahlen dort keine Studiengebühren und bekommen ihre Leistungen angerechnet. Auch Auszubildende und Lehrkräfte können mit Erasmus+ ins Ausland, was viele nicht wissen. Die Bewerbung läuft immer über die eigene Einrichtung. Einen Überblick über Studium und Ausbildung in Europa gibt die Seite Studieren und Ausbildung in Europa.
Das Programm in Kürze
Erasmus+ läuft in der aktuellen Generation von 2021 bis 2027 und ist in der Verordnung (EU) 2021/817 geregelt. Es umfasst Hochschulbildung, Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. Teilnehmen können alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei. Das Vereinigte Königreich soll ab 2027 wieder dabei sein.
In Deutschland verwalten vier Nationale Agenturen das Programm:
| Bereich | Zuständige Nationale Agentur |
|---|---|
| Hochschulen | DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) |
| Berufsbildung und Erwachsenenbildung | Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB |
| Schulen | Pädagogischer Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz |
| Jugend und außerschulische Jugendarbeit | JUGEND für Europa |
Als Einzelperson stellen Sie aber keinen Antrag bei diesen Agenturen. Gefördert werden Einrichtungen, die die Plätze dann an ihre Studierenden, Azubis oder Beschäftigten vergeben.
Studierende: Studium und Praktikum
Formate
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, in der Regel zwei bis zwölf Monate
- Praktikum in einem Unternehmen oder einer Einrichtung im Ausland, ebenfalls zwei bis zwölf Monate
- Kurzzeitformate in Kombination mit einer virtuellen Lernphase, etwa gemeinsame Intensivprogramme mehrerer Hochschulen
- Praktikum nach dem Abschluss, innerhalb von zwölf Monaten, Bewerbung noch während des Studiums
Je Studienphase stehen insgesamt bis zu zwölf Monate zur Verfügung.
Was die Förderung umfasst
- Monatlicher Zuschuss. Die Höhe ist nach Ländergruppen gestaffelt: In Zielländern mit höheren Lebenshaltungskosten gibt es mehr als in günstigeren Ländern, in der Regel einige hundert Euro im Monat. Die geltenden Sätze für das jeweilige Förderjahr nennt Ihre Hochschule oder der DAAD. Praktika werden etwas höher gefördert. Wie viele Monate eine Hochschule tatsächlich finanziert, hängt von ihrem Budget ab.
- Zusatzbetrag für geringere Chancen. Studierende mit Kind, mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und weitere Gruppen, die die Nationale Agentur festlegt, erhalten einen monatlichen Aufschlag, zuletzt 250 Euro.
- Umweltfreundliches Reisen. Wer mit Bahn oder Bus anreist, kann zusätzliche Fördertage und eine Reisepauschale bekommen.
- Keine Studiengebühren an der Gasthochschule.
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen über das Learning Agreement und ECTS-Punkte.
- Online-Sprachkurse über die Plattform des Programms.
Der Zuschuss ist ausdrücklich ein Beitrag zu den Mehrkosten, keine Vollfinanzierung. Wie Sie die Lücke schließen, steht im Ratgeber Auslandssemester in Europa finanzieren.
Ablauf der Bewerbung
- Infos sammeln, etwa zwölf Monate vor dem geplanten Aufenthalt: Welche Partnerhochschulen hat Ihr Fachbereich? Wann ist die interne Bewerbungsfrist?
- Bewerben beim International Office oder bei der Erasmus-Koordination Ihres Fachs, meist mit Motivationsschreiben, Notenübersicht und Sprachnachweis.
- Nominierung durch Ihre Hochschule bei der Partnerhochschule, danach Bewerbung dort nach deren Vorgaben.
- Learning Agreement abschließen: Welche Kurse belegen Sie, welche werden angerechnet? Es wird von Ihnen und beiden Hochschulen unterschrieben.
- Grant Agreement mit Ihrer Hochschule unterzeichnen. Darin stehen Fördermonate, Zuschusshöhe und Pflichten.
- Aufenthalt und Abschluss: Ankunft und Abreise bestätigen lassen, am Ende Bericht und Leistungsnachweis einreichen.
Fürs Praktikum suchen Sie den Platz meist selbst und melden ihn dann für die Förderung an. Auch hier brauchen Sie ein Learning Agreement, in dem Aufgaben, Betreuung und die Anerkennung im Studium festgehalten werden.
Pflichten während des Aufenthalts
Mit dem Grant Agreement gehen Sie Verpflichtungen ein. Sie müssen den Aufenthalt für die vereinbarte Mindestdauer antreten, die im Learning Agreement vereinbarten Kurse belegen und am Ende einen Bericht über das Online-Tool des Programms einreichen. Brechen Sie den Aufenthalt ohne triftigen Grund ab oder erbringen Sie keine Leistungen, kann die Hochschule den Zuschuss ganz oder teilweise zurückfordern. Bei höherer Gewalt, etwa schwerer Krankheit oder einem Todesfall in der Familie, gilt das in der Regel nicht. Melden Sie Probleme deshalb früh beim International Office.
Unterstützung bei Behinderung oder chronischer Erkrankung
Neben dem monatlichen Aufschlag können Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zusätzliche Mittel für tatsächliche Mehrkosten beantragen, etwa für eine Begleitperson, barrierefreie Unterkunft oder besondere Hilfsmittel. Der Antrag läuft ebenfalls über die Heimathochschule, die ihn an die Nationale Agentur weitergibt. Planen Sie dafür zusätzliche Vorlaufzeit ein.
Ankommen und Anschluss finden
An vielen Gasthochschulen gibt es Buddy-Programme und Studierendeninitiativen, die Erasmus-Studierende bei Wohnungssuche, Behördengängen und Freizeit unterstützen. Das International Office der Gasthochschule nennt die Ansprechpartner. Für Behördengänge im Gastland gilt: Bei Aufenthalten über drei Monate kann eine Registrierung als EU-Bürger nötig sein.
Auszubildende: Auslandspraktikum in der Ausbildung
Auch während einer dualen oder schulischen Berufsausbildung sind Auslandsaufenthalte mit Erasmus+ möglich. Es gibt kurze Aufenthalte von einigen Wochen und längere Aufenthalte von drei bis zwölf Monaten. Die Förderung deckt Reise-, Aufenthalts- und oft Vorbereitungskosten wie Sprachkurse.
Die Initiative geht vom Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule oder einer Kammer aus, die ein Erasmus+-Projekt hat. Fragen Sie dort nach. Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der Ausbildung im Ausland stattfinden, bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsvergütung läuft in dieser Zeit weiter, wenn der Aufenthalt Teil der Ausbildung ist. Der Betrieb muss zustimmen.
Lehrkräfte, Ausbilder und Personal
Lehrkräfte an Schulen, Hochschulpersonal, Ausbilderinnen und Beschäftigte in der Erwachsenenbildung können sich im Ausland fortbilden, an einer Partnereinrichtung hospitieren (Job Shadowing) oder selbst unterrichten. Typisch sind Aufenthalte von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen. Gefördert werden Reise, Aufenthalt und Kursgebühren.
Für Lehrkräfte ist eine Fortbildung im Ausland oft auch fachlich ein Gewinn: Sie lernen andere Unterrichtsmethoden und Schulsysteme kennen, verbessern ihre Fremdsprache und knüpfen Kontakte für spätere Schulpartnerschaften. Viele Schulen nutzen diese Kontakte anschließend für gemeinsame Projekte ihrer Klassen.
Schulen brauchen dafür in der Regel eine Erasmus-Akkreditierung oder ein Kurzzeitprojekt, das über den PAD beantragt wird. Ansprechpartner ist meist die Schulleitung oder die Erasmus-Koordination des Kollegiums. Auch Schülerinnen und Schüler können über ihre Schule an Austauschen teilnehmen.
Krankenversicherung während des Aufenthalts
Gesetzlich Versicherte nehmen ihre Europäische Krankenversicherungskarte mit. Sie deckt medizinisch notwendige Behandlungen im staatlichen System des Gastlandes, aber nicht jede Leistung und keinen Rücktransport. Was genau abgedeckt ist, erklärt der Ratgeber Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Viele Hochschulen empfehlen zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung, bei Praktika verlangen sie teils auch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Häufige Fragen vor der Bewerbung
Brauche ich gute Noten? Die Auswahl erfolgt über die Hochschule. Neben Noten zählen oft Motivation, Sprachkenntnisse und die Passung zum Studienplan.
Verliere ich ein Semester? Nicht zwangsläufig. Mit einem gut abgestimmten Learning Agreement lassen sich viele Leistungen anrechnen. Klären Sie die Anerkennung vor der Abreise.
Was passiert mit meiner Wohnung? Viele Studierende vermieten ihr Zimmer unter. Dafür brauchen Sie in der Regel die Erlaubnis des Vermieters.
Kann ich auch ohne Erasmus-Platz ins Ausland? Ja, als sogenannter Free Mover. Dann bewerben Sie sich direkt bei der ausländischen Hochschule, zahlen dort gegebenenfalls Gebühren und kümmern sich selbst um die Anerkennung. Für EU-Bürger gelten an öffentlichen Hochschulen dieselben Gebühren wie für Einheimische, Erasmus-Zuschuss gibt es aber nicht.
Fragen und Antworten
- Wie oft kann ich mit Erasmus+ ins Ausland gehen?
- Studierende können je Studienphase, also im Bachelor, im Master und in der Promotion, insgesamt bis zu zwölf Monate gefördert werden. Diese Zeit können Sie auf mehrere Aufenthalte aufteilen, etwa ein Semester Studium und ein Praktikum. In Studiengängen mit nur einer Phase, wie Medizin, sind bis zu 24 Monate möglich.
- Kann ich Erasmus+ auch nach dem Abschluss nutzen?
- Ja, für ein Praktikum. Absolventinnen und Absolventen können innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschluss ein gefördertes Auslandspraktikum machen. Sie müssen sich dafür aber noch während des Studiums bei Ihrer Hochschule bewerben.
- Gilt Erasmus+ auch in Großbritannien?
- Das Vereinigte Königreich nimmt seit dem Brexit nicht mehr teil. Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich aber auf eine erneute Teilnahme ab 2027 geeinigt, zunächst für ein Jahr. Ab welchem Semester Ihre Hochschule britische Plätze anbietet, erfahren Sie im International Office.
- Werden Erasmus-Zuschuss und BAföG gegeneinander verrechnet?
- Der Erasmus-Zuschuss wird beim BAföG nur teilweise berücksichtigt. Sie können also beides erhalten, zusätzlich zum Auslands-BAföG, das für Studienaufenthalte im Ausland oft auch Studierenden ohne Inlands-BAföG zusteht. Die genaue Anrechnung prüft das zuständige BAföG-Amt.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.